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Hotelordnung

§ 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In dieser Hausordnung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:

  1. „Gast“ – bezeichnet jede natürliche Person, die die Dienstleistungen des Hotels nutzt.
  2. „Hotel“ – bezeichnet die Hotel Wernera Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Szklarska Poręba,
  3. ul. Armii Krajowej 9, eingetragen im Landesgerichtsregister, geführt vom Amtsgericht Wrocław-Fabryczna in Wrocław, IX. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der Nummer KRS: 0000329863, NIP: 6912438545, REGON: 020980550, Stammkapital: 5.000,00 PLN.
  4. „Zivilgesetzbuch“ – bezeichnet das Gesetz vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch.
  5. „Rezeption“ – bezeichnet die Rezeption des Hotels.
  6. „Hausordnung“ – bezeichnet diese Hotelordnung.

§ 2 GEGENSTAND DER HAUSORDNUNG

  1. Die Hausordnung bestimmt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung sowie den Aufenthalt auf dem Hotelgelände und ist integraler Bestandteil des Beherbergungsvertrags zwischen dem Gast und dem Hotel.
  2. Die Hausordnung gilt für alle Gäste, die sich auf dem Hotelgelände aufhalten.
  3. Die Hausordnung ist jederzeit an der Hotelrezeption verfügbar und kann dem Gast beim Ausfüllen der Meldescheins ausgehändigt werden. Sie befindet sich ebenfalls in jedem Hotelzimmer sowie auf der Website des Hotels: https://villawernera.pl/.

§ 3 HOTELTAG

  1. Ein Zimmer im Hotel wird für Hoteltage vermietet.
  2. Der Hoteltag dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr des folgenden Tages.
  3. Falls der Gast die Aufenthaltsdauer nicht bestimmt hat, wird angenommen, dass das Zimmer für einen Hoteltag gemietet wurde.
  4. Der Wunsch, den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte an der Rezeption bis 10:00 Uhr des Tages gemeldet werden, an dem die Mietdauer des Zimmers endet.
  5. Das Hotel berücksichtigt Wünsche zur Verlängerung des Aufenthalts im Rahmen seiner Möglichkeiten.

§ 4 AUFENTHALT DES GASTES IM HOTEL

  1. Grundlage für die Unterbringung des Gastes im Hotel ist die Vorlage eines Lichtbildausweises an der Rezeption sowie die Unterzeichnung des Meldescheins.
  2. Der Hotelgast darf das Zimmer weder untervermieten noch Dritten zur Nutzung überlassen.
  3. Nicht angemeldete Personen dürfen sich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Hotelzimmer aufhalten.
  4. Im Hotel gilt Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  5. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während eines früheren Aufenthalts die Hausordnung grob verletzt hat, indem er Schäden am Hoteleigentum oder Eigentum anderer Gäste verursachte oder Personen verletzte oder den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste bzw. den Betrieb des Hotels störte.
  6. Das Hotel akzeptiert Tiere gegen eine zusätzliche Gebühr.

§ 5 HOTELDIENSTLEISTUNGEN

  1. Das Hotel erbringt Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie und seines Standards. Bei Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung an die Rezeption, damit wir unverzüglich reagieren können.
  2. Das Hotel ist verpflichtet sicherzustellen:
    1. Bedingungen für eine vollständige und ungestörte Erholung des Gastes,
    2. die Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Vertraulichkeit von Informationen über den Gast,
    3. professionellen und höflichen Service,
    4. die Reinigung des Zimmers und notwendige Reparaturen während der Abwesenheit des Gastes und während seiner Anwesenheit nur mit seiner Zustimmung sowie – im Rahmen der Möglichkeiten – ein anderes Zimmer oder eine andere Form der Milderung von Unannehmlichkeiten, falls Mängel im Zimmer nicht beseitigt werden können.
  3. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Hotel kostenlos folgende Dienstleistungen:
    1. Erteilung von Informationen über Aufenthalt und Reise,
    2. Weckdienst zur angegebenen Uhrzeit,
    3. Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen während des Aufenthalts des Gastes im Hotel,
    4. Aufbewahrung des Gepäcks von im Hotel untergebrachten Gästen.